Steampunk als Marke?

Kleine Aufregung bei Facebook – da will sich doch jemand den Begriff „Steampunk“ als Marke schützen lassen.

Klar, auch ich hab mich gefragt: Was soll dass den? Das kann doch nicht sein, dass ein so alter Begriff, der ohnehin eine ganze Literaturgattung beschreibt, jetzt plötzlich geschützt ist? Das ist ja schlimmer als der Versuch von Warhammer, den Begriff „Spacemarine“ zu schützen!

Aber, bevor der Rant auch nur zuende gedacht war, taucht diese Stellungnahme auf:

Bei der Recherche für ein Rollenspielprojekt („Ameryll“) Anfang diesen Jahres haben wir festgestellt, dass es bereits 4 (inzwischen sind es schon 5) Eintragungen in unterschiedlichen Klassen für „Steampunk“ gibt. Auf Grund des momentanen Booms aller möglichen Anbieter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwarten, dass früher oder später irgendjemand darauf aufmerksam und versuchen wird, mit dem nötigen juristischen Rückhalt und Resourcen Kapital daraus zu schlagen. Es gibt präventiv nicht allzuviele Möglichkeiten, das ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. Wir wollten uns diesem Risiko nicht aussetzen.
Wer schon einmal einem Markenrechtsstreit hatte, weiss, wovon ich rede.

Ich habe deshalb im März schon (ist auch in der Anmeldung leicht zu sehen), den Begriff „Steampunk“ in den Klassen 28, 9 und 41 beim Deutschen Patent- und Markenregister angemeldet, um zu klären, dass „Steampunk“ kein schützenswerter Begriff ist.

Derzeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmeldung, eingetragen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:

a) Ich ziehe (wie von einigen sehr aufgebrachten Leuten schon verlangt) die Anmeldung zurück. Das wäre an sich meinerseits kein Problem, nur ist dann im Grunde auch nichts weiter gewonnen. Eine Rücknahme einer Anmeldung stellt leider überhaupt nichts klar. Denn dann wird früher oder später der Nächste kommen, der das versuchen wird, und dann möglicherweise mit ganz anderen Absichten. Und ich weiß sicher, dass dies kommen wird.

b) Das DPMA lehnt die Markeneintragung mit der Begründung eines nicht schützenswerten Begriffs ab. Das ist dann eine klare Aussage der qualifizierten Fachbehörde, die in jeglicher späteren Abmahnung oder Prozess gegen irgendjemanden, der versucht, aus einer Marke „Steampunk“ Gewinn zu schlagen, Gewicht hat. Und zwar wesentlich mehr Gewicht als alle sonstigen Argumentationen.

c) Das DPMA trägt die Marke ein und die Widerspruchsfrist beginnt. Dann kann der Eintragung widersprochen und dem Widerspruch stattgegeben werden. Auch hier ist das Ergebnis wie bei a), [hier muss wohl b gemeint sein, Blechpirat] nämlich einigermaßene Klarheit.

d) Es kommt zur Eintragung der Marke. Dann werde ich die Marke an eine unabhängige Institution übertragen (das ist dann wahrscheinlich sinnvollerweise ein Verein oder Ähnliches), die die Marke verwaltet und an jeden Interessierten symbolisch weiter lizensiert. Damit sind alle, die in den Klassen irgend etwas in dem Bereich machen, einigermaßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwischen 8 Monaten) da noch gar nichts eingetragen, aber das DPMA hat bereits schon vor Monaten Bedenken gegen die Eintragung geäußert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich stehe selbstverständlich zu Rückfragen dazu zur Verfügung, unter meiner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bitte ich von aufgebrachten Anrufen abzusehen, Ihr lauft eigentlich nur offene Türen ein und das bringt nichts.

Okay, hört sich alles schon nicht mehr so schlimm an, oder? Aber unterstellt, der Herr Arbes spielt hier mit völlig offenen Karten (und nichts anderes nehme ich an), dann habe ich trotzdem den Eindruck, dass das Recht zum Schutz geistigen Eigentums hier erhebliche Fehlanreize auslöst. Denn eine Markeneintragung ist gar nicht so ganz billig.

Und das (und nur das) hält mich davon ab, „Rollenspiel“ eintragen zu lassen und euch alle zu Lizenzgebühren zu zwingen, wenn ihr eine Rollenspielsitzung habt. Muhaha!